Impulsberatung gemeinsam heizen

Gefördert wird eine Fachberatung für zusammenhängende Gebäudegruppen, um gemeinschaftliche Heizlösungen zu koordinieren. Insbesondere dann, wenn die Umsetzungen von individuellen Lösungen technisch oder rechtlich schwierig sind. Dies betrifft beispielsweise Gebäudegruppen in dichten Siedlungsstrukturen, bei denen...
- die Aufstellung individueller Luft/Wasser-Wärmepumpen zu Lärmimmissionsüberschreitungen führen könnte.
- die Bohrung individueller Erdwärmesonden zu einer Unterkühlung des Erdreichs führen könnte.
- bereits eine zentrale fossile Heizungslösung besteht und demnächst ersetzt werden soll.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
Das Beratungsangebot ist in zwei Stufen unterteilt, welche wie folgt gefördert werden:
- Die Stufe 1 (Vorprüfung) ist für die Gesuchstellenden kostenlos. Die Stadt fördert 100 % der Beratungskosten im Wert von rund Fr. 2'500.00
- Die Stufe 2 (Machbarkeit) unterstützt die Stadt Kriens zu 50 % oder Fr. 4'000.00 Die restlichen Kosten (Fr. 4'000.00) sind durch die Gesuchstellenden zu tragen.
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Die Beratung wird durch eine von der Stadt Kriens zugelassenen Fachperson durchgeführt.
- Die Gebäudegruppe muss mindestens drei Gebäude mit jeweils eigener EGID umfassen, welche maximal durch eine Parzelle oder Privatstrasse getrennt sind.
- Die gesuchstellende Person fungiert als zentrale Hauptansprechsperson und stellt die Koordination der Gebäudegruppe sicher. Diese Person ist verantwortlich, dass alle notwendigen Daten (Gebäude- und Heizungsinformation, Energieverbrauch, Pläne, bestehende Berichte etc.) innerhalb von 45 Tagen nach Antragsstellung eingereicht werden.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Sie füllen den Förderantrag der Gebäudegruppe über das Anmeldeformular aus.
- Die Stadt Kriens prüft den Antrag und weist eine Fachperson zu (diePROJEKTFABRIK oder e4plus).
- Die gesuchstellende Person übermittelt die geforderten Unterlagen innerhalb von 45 Tagen an die Fachperson.
- Die Fachperson vereinbart mit der gesuchsstellenden Person eine Besichtigung der Gebäude.
- Die Resultate werden den Eigentümerschaften präsentiert.
- Bei Bedarf und unter Zustimmung der Eigentümerschaften kann im Anschluss die Beratungsstufe 2 (Machbarkeit) ausgelöst werden.