Impulsberatung Solarenergie

Die Stadt Kriens fördert eine Beratung zum Thema Solarenergie und Eigenstromproduktion. Eine Fachperson zeigt vor Ort Möglichkeiten sowie nächsten Schritte auf, wie Sie zum Produzenten werden. Falls gewünscht beteiligt sich die Stadt Kriens auch an einer zusätzlichen Präsentation der Inhalte an einer STWEG-Versammlung (oder Ähnliches).
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
Die einmalige Beratung vor Ort ist für die Gesuchstellenden kostenlos. Die Beratungskosten in Höhe von Fr. 700.- werden zu 100 % von der Stadt Kriens übernommen.
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Die Beratung wird durch eine von der Stadt Kriens zugelassene Fachperson durchgeführt.
- Es ist einmalig pro Gebäude eine Förderung möglich.
- Der Förderantrag der Impulsberatung Solarenergie muss durch die Eigentümerschaft oder mit Ermächtigung der Eigentümerschaft erfolgen.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Sie füllen den Förderantrag über das Anmeldeformular aus.
- Die Stadt Kriens prüft den Antrag und weist eine Fachperson zu (Meyer Energie oder e4plus).
- Die Fachperson meldet sich mit einem Terminvorschlag für die Begehung bei Ihnen.
- Sie übermitteln die geforderten Unterlagen an die Fachperson.
- Die Begehung vor Ort wird durchgeführt.
- Sie erhalten einen Abschlussbericht von der Fachperson.