Wohnraum Ukraine-Krise
Wohnraum während Ukraine-Krise
Alle Gemeinden im Kanton Luzern müssen bei der Unterbringung von Flüchtlingen helfen. Weil die Ukraine-Krise andauert, dürften auch in den kommenden Wintermonaten zusätzliche Menschen in der Schweiz Schutz suchen. Um die ab 1. Dezember 2022 geltenden Anforderungen zu erfüllen, sucht die Stadt Kriens Wohnraum, der für diese Menschen für mindestens ein Jahr angemietet werden kann.
Zwischennutzung von Wohnobjekten
Bei der Zwischennutzung eines Wohnobjektes muss eine Mindestmietdauer von einem Jahr gewährleistet sein. Bei möblierten Wohnungen ist auch eine Mindestmietdauer von 6 Monaten möglich.
Belegungsoptionen
Wohnraum, der ausschliesslich für bestimmte Personengruppen (z.B. Familien, Herkunftsland, ausländerrechtlicher Status) angeboten wird, kann nicht berücksichtigt werden. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) muss flexibel auf die vom Bund zugewiesenen Personen reagieren können.
Es werden Wohnungen in Kriens gesucht, die für die Unterbringung dieser Menschen angemietet werden könnten. Diese müssen folgende Vorgaben erfüllen:
- Mietzinsrichtlinien der Stadt Kriens erfüllen (gültig ab 1.1.2023, abgestuft je nach Anzahl Personen)
Haushaltsgrösse Mietzins inkl. Heiz- und Nebenkosten in Franken WG-Zimmer junge CHF 650 1 Person CHF 1'060 2 Personen CHF 1'260 3 Personen CHF 1'560 4 Personen CHF 1'740 5 Personen CHF 1'860 6+ Personen CHF 2'160 - Der gesuchte Wohnraum muss mindestens für 1 Jahr (Zwischennutzung) oder zumindest 6 Monate (möblierte Zimmer/Wohnungen) verfügbar sein
- Vorgaben der kantonalen Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen müssen erfüllt sein.
Online-Meldeformular
Die Angaben werden regelmässig an die zuständigen kantonalen Stellen weitergeleitet, welche die Wohnangebote in der Folge prüfen und über deren Eignung entscheiden.