Japankäfer: Jetzt ist auch Kriens betroffen
Im Rahmen einer intensiven Überwachung wurden auf der Luzerner Allmend Japankäfer entdeckt. Damit sind im Kanton Luzern nach Neuenkirch (2025) nun auch die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern befallen. Deshalb müssen ab 1. August 2026 wichtige Massnahmen zur Bekämpfung getroffen werden.
Der Japankäfer verbreitet sich in der Schweiz: Der Schädling hat jetzt auch die Allmend in den Gemeinden Kriens, Horw und Luzern erreicht.
Der Japankäfer ist ein gebietsfremdes Schadinsekt, das ein grosses Problem für die Umwelt und die Landwirtschaft darstellt. Da der Käfer rund 400 Pflanzenarten frisst, verursacht er erhebliche Schäden: Das Schadenspotenzial des Japankäfers wird für die Schweiz auf jährlich mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Bis Ende Juli gingen an den verschiedenen Standorten der Käferfallen auf dem Gebiet der Städte Luzern und Kriens sowie der Gemeinde Horw insgesamt 25 Japankäfer ins Netz. Damit muss von einer kleinen Population in diesem Gebiet ausgegangen werden. «Jetzt ist Handeln angesagt», betont Stadtrat Maurus Frey. «Es ist wichtig, dass jetzt alle mithelfen, die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu stoppen. Nur so können wir grössere Schäden verhindern.»
Festlegung von Befallsherd und Pufferzonen
Der Kanton Luzern hat im betroffenen Gebiet gemäss den Vorgaben des Bundes eine Befallszone sowie eine angrenzende Pufferzone definiert. Teilflächen der Gemeinden Kriens, Horw und Luzern bilden den Befallsherd. In der Pufferzone befinden sich Teilgebiete der Gemeinden Kriens, Horw, Luzern, Adligenswil, Buchrain, Ebikon, Malters, Meggen und Schwarzenberg. Die Karte mit den definierten Zonen wird laufend aktualisiert.
Gelb: Befallszone
Blau: Pufferzone
Umfassende Massnahmen ab 1. August 2026
Um die Ausbreitung des Japankäfers einzudämmen und den Befall zu stoppen, gelten per 1. August 2026 umfassende Massnahmen im Befallsherd. Dazu gehört beispielsweise ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen, damit die Ei-Ablage für die Japankäferweibchen unattraktiv wird. Für Sportrasen sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen möglich.
Auch der Transport von Grüngut aus der Befallszone oder aus der Pufferzone heraus wird verboten. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt gewährleistet. Jedoch ist es verboten, Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat (aus festen organischen Stoffen) aus dem Befallsherd hinauszuführen. Diese Massnahme soll die Verbreitung von Larven oder Eiern des Japankäfers verhindern, die sich in Topfpflanzen befinden können.
Der Kanton Luzern baut die Anzahl Fallen weiter aus, um möglichst viele Käfer abzufangen und die Population einzudämmen. Sämtliche Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung vom 1. August 2026 festgehalten.
Gemeinsames Handeln entscheidend
Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig. Um die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern und den Befall zu stoppen sind alle Betroffenen – Gemeinden, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmungen und die Bevölkerung – aufgerufen, Käferfunde zu melden (Meldepflicht), sich über die in ihrem Gebiet beschlossenen Massnahmen zu informieren und die Vorgaben korrekt umzusetzen.
Erklärungen zu den geltenden Massnahmen und die Erkennungsmerkmale des Japankäfers sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald und der Umweltberatung Luzern abrufbar.
Weiterführende Informationen
- Allgemeinverfügung über Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen den Japankäfer (Popillia japonica Newman)
- Website lawa mit den geltenden Massnahmen, Merkblättern, einer Kartenübersicht und weiteren Informationen (wird laufend aktualisiert)
- Zonenkarte (wird laufend aktualisiert)
- Übersicht Massnahmen und Geltungsbereiche (lawa)
- Kampagne BLW: Gepäck und Auto checken
- Website Umweltberatung zum Japankäfer
- Website Stadt Kriens zum Japankäfer (kriens.ch/japankäfer)
- Info-Flyer der Städte Kriens, Luzern und der Gemeinde Horw
Kontakt
Medienkontakt:
Mario Kurmann, Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
041 590 60 63 (erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr)
mario.kurmann@sluz.ch
Kontakt für Bevölkerung:
Umweltberatung Luzern
041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch