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Mit Verbindlichkeit zu finanzpolitischer Stabilität

Für die Sitzung vom 15. Dezember 2022 unterbreitet der Krienser Stadtrat dem Einwohnerrat die zweite Fassung des Finanzhaushalts-Reglementes. Es definiert auf Reglementsebene die Rahmenbedingungen für den Finanzhaushalt der Stadt Kriens und konkretisiert damit das bisherige Strategiepapier «Stadtfinanzen im Gleichgewicht».

Seit 10 Jahren bereits weisen die Budgets der Stadt Kriens Mehraufwände auf. Das strukturelle Defizit ist eine Folge davon, dass Kriens heute mehr Leistungen finanzieren muss, als es der aktuelle Steuerertrag eigentlich zulassen würde. Korrekturmassnahmen hat die Krienser Politik in der Theorie zwar beschlossen. In der praktischen Umsetzung aber gelang es bisher kaum, mehrheitsfähige Lösungen zu entwickeln. Viele Sparmassnahmen wurden mit Verweis auf den damit verbundenen Leistungsabbau kritisiert, verhindert oder nachträglich wieder rückgängig gemacht (Ferienhort, Elternbeiträge an die Tagesstrukturen). Ansätze zu Mehreinnahmen (Steuererhöhung, Nachkommenserbschaftssteuer) wurden von Parlament und Stimmvolk ebenfalls abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund wurde im Krienser Einwohnerrat der Ruf laut nach einem Finanzhaushaltsreglement. Im Herbst 2019 wurde dieses in einer überwiesenen Bemerkung bei der Budgetberatung erstmals gefordert. Das Reglement soll als verpflichtender Teil dem Strategiepapier «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» zur Seite gestellt werden.

Das neue Reglement ist auch eine Antwort auf das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG), das im Kanton Luzern seit 1. Januar 2018 in Kraft ist. Danach sind die Gemeinden seit 2019 verpflichtet, ihre Budgets und Jahresrechnungen aufgrund der neuen Gesetzgebung und damit kantonsweit vergleichbar aufzustellen. Gleichzeitig zur Harmonisierung des Kontenplans auf eidgenössischer Ebene hat der Kanton Luzern die integrierte Kostenrechnung mit Globalbudgets eingeführt. Es zeigte sich, dass einzelne Bestimmung auf kommunaler Ebene in einem Reglement oder einer Verordnung konkreter definiert werden sollen.

Nach einer ersten Beratung des Reglementes im Krienser Einwohnerrat wurde das weitere Verfahren der Rechtsetzung aber sistiert, weil die Einhaltung mit der Ablehnung des Budgets 2021 illusorisch geworden war. Denn das Reglement legt wesentliche Eckwerte der Krienser Finanzpolitik verbindlich fest. Dazu gehören insbesondere:

  • Ein ausgeglichenes Budget über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • Eine Schuldenbremse: das Budgetdefizit der Stadt darf maximal 2 Prozent des Gemeindesteuerertrages betragen. Der maximale Wert der langfristigen Finanzverbindlichkeiten legt der Einwohnerrat jeweils jährlich mit dem Aufgaben- und Finanzplan fest
  • Mehr Kompetenzen fürs Finanzcontrolling bei der einwohnerrätlichen Kommission für Finanzen und Gemeindeentwicklung (KFG)
  • Die Einhaltung eines Selbstfinanzierungsgrades von 100% im Durchschnitt von 5 Jahren

Ferner legt das Reglement auch fest, wie mit Einnahmen aus allfälligen Grundstückverkäufen umzugehen sei. Baurechtseinnahmen sollen (neben dem Fokus für zweckgebundene Investitionen)  zur Hälfte, der Grundstückverkauf Bosmatt zu 100% dem Schuldenabbau dienen. Dazu wird der Stadtrat zu Korrekturmassnahmen verpflichtet, wenn wesentliche Elemente des Reglementes nicht erfüllt sind.

«Der Stadtrat ist der Meinung, dass nun ein gutes Finanzhaushaltsreglement vorliegt, das für die nächsten Jahre die finanzielle Ausrichtung verbindlich regelt», sagt Finanzvorsteher Roger Erni. In der Diskussion mit dem Einwohnerrat am 15. Dezember 2022 wird sich zeigen, ob das Reglement und der dazugehörige Entwurf der Verordnung im Parlament eine Mehrheit finden. «Das Reglement bietet aus unserer Sicht eine verbindliche Grundlage. Nun braucht es in der Umsetzung aber den politischen Willen, das Reglement konsequent umzusetzen.» Da seien alle Beteiligten an politischen Prozessen gefordert.

Das Geschäft im Krienser Einwohnerrat: einwohnerrat-kriens.ch

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