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Bell-Areal: Die öffentliche Mitwirkung startet

Mit einem Infoanlass am 3. Mai startet die Stadt Kriens das öffentliche Mitwirkungsverfahren zum Bebauungsplan und der Teilzonenplanänderung «Bell-Areal». Im Mai finden zudem öffentliche Rundgänge durch das Areal statt.

 Auf dem Bell-Areal soll in den nächsten Jahren ein vielseitiges und offenes Stück Stadt für alle entstehen. Das Richtkonzept und der Bebauungsplan mit Teilzonenplanänderung sind im Entwurf erarbeitet und werden nun im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) präsentiert.

Das Mitwirkungsverfahren zum Bebauungsplan und der Teilzonenplanänderung Bell-Areal wird vom 3. Mai bis 12. Juni 2022 durchgeführt.

Zum Start der Mitwirkung organisiert die Stadt Kriens zusammen mit der Grundeigentümerin Logis Suisse AG einen öffentlichen Infoanlass, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Der Anlass findet am Dienstag, 3. Mai 2022 um 19 Uhr, auf dem Bell-Areal statt. Der Eingang befindet sich am Zumhofweg 2 (Ringplatz). Der Ort ist ausgeschildert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Am Samstag, 14. Mai 2022 um 11 Uhr, sowie am Dienstag, 17. Mai 2022 um 17.30 Uhr, finden zudem öffentliche Arealrundgänge statt. Die geführten Rundgänge dauern rund 1,5 Stunden. Treffpunkt ist jeweils vor dem Empfang der Andritz Hydro AG.

Stellungnahmen schriftlich einreichen

Während des Mitwirkungsverfahrens liegen der Bebauungsplan und die Teilzonenplanänderung zum Bell-Areal im Foyer des Krienser Stadthauses öffentlich auf.

Mit der Mitwirkung erhalten alle interessierten Personen, Organisationen und Behörden die Gelegenheit, sich mit den Planungsentwürfen zu befassen und Stellungnahmen sowie Anträge über die Beteiligungsplattform der Stadt Kriens mitreden-kriens.ch bis am Sonntag, 12. Juni 2022 einzubringen.

Eingaben in der Mitwirkung hinterlegen: mitreden-kriens.ch

Alternativ können Stellungnahmen zur vorliegenden Planung postalisch an das Bau- und Umweltdepartement Kriens – mit Name, Adresse und Vermerk «Mitwirkung Bell-Areal» versehen – gerichtet werden. Per Post: Stadtverwaltung Kriens, Bau- und Umweltdepartement, Postfach, 6011 Kriens. Per Mail: bau.umweltdepartement@kriens.ch

Weitere Schritte

Gleichzeitig zur Mitwirkung findet die Vorprüfung der baurechtlichen Unterlagen durch das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern statt. Aufgrund der Anträge und Anregungen aus dem Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren können der Bebauungsplan und die Teilzonenplanänderung zum Bell-Areal überarbeitet werden. Die während der Mitwirkungsfrist schriftlich eingebrachten Stellungnahmen werden im Mitwirkungsbericht beantwortet, welcher für die erste Lesung im Einwohnerrat voraussichtlich im kommenden Winter vorliegt. Nach der ersten Lesung im Krienser Einwohnerrat werden der Bebauungsplan und die Teilzonenplanänderung voraussichtlich Anfang 2023 während 30 Tagen öffentlich aufliegen.

bell-areal.ch

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