Todesfall melden
Todesfall - was nun?
Todesfall zu Hause oder in einem Krienser Heim
- Arzt (Hausarzt, Stellvertreter oder Notarzt) beiziehen. Dieser stellt ärztliche Todesbescheinigung aus.
Todesfall ausserhalb von Kriens (z.B. Spital)
- Todesbescheinigung wird direkt dem Zivilstandsamt des Todesortes zugestellt.
Einsargen
Der Auftrag zum Einsargen kann erst nach Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung bei einem Bestattungsunternehmen erteilt werden.
Meldung eines Todesfalls
Meldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt Kriens
Ein Todesfall ist dem Zivilstandsamt Kriens baldmöglichst (Montag – Freitag) zu melden. Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Todesbescheinigung des Arztes (falls der Todesfall in Kriens erfolgte)
- Familienbüchlein (bei verstorbenen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Pass, Geburtsschein oder Eheschein)
Vereinbaren Sie vorab einen Termin - oder melden Sie sich beim Stadtbüro im Stadthaus Kriens (1. OG)
Das Zivilstandsamt übernimmt die Organisation der Bestattung und regelt dabei folgendes:
- Festsetzung des Bestattungstermins
- Terminvereinbarung für Kremation
- Information und Beratung
- Amtliche Todesmeldung in Tageszeitung
Meldung des Todesfalles beim Pfarramt
Nach der Benachrichtigung des Zivilstandsamtes ist der Todesfall beim zuständigen Pfarramt zu melden.
Weitere Benachrichtigungen:
- Nächste Angehörige und Bekannte
- Arbeitgeber, Wohnungsvermietung
- Versicherungen, Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse
Publikationen
Das Zivilstandsamt publiziert den Todesfall in den offiziellen Todesfall-Meldungen der Tageszeitung, auf der Website (zeitlich in Absprache mit den Angehörigen) und im «Kriens Info».
Falls gewünscht ausserdem:
- Aufgabe einer Todesanzeige in Tageszeitung (privat)
- Druck und Versand von Leidkarten (privat)