Förderung auf Antrag

Zusätzlich zu den ordentlichen Fördergegenständen können Projekte auf Antrag gefördert werden. Gefördert werden insbesondere innovative Projekte mit Pilotcharakter, die einen hohen gesellschaftlichen Nutzen aufweisen, einen konkreten Mehrwert für Kriens schafft und zur Zielerreichung des Förderprogramms beitragen.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
- Die Stadt Kriens legt den Förderbeitrag individuell pro Projekt fest.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal Fr. 20'000.- pro Projekt.
- Es werden höchstens 50 % der anrechenbaren Gesamtkosten übernommen.
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Das Projekt gilt gemäss Reglement (Art. 3) als förderwürdig.
- Das Projekt muss innerhalb von 2 Jahren nach der Förderzusage umgesetzt werden.
- Nicht förderberechtigt sind amortisierbare Kosten (z.B. Effizienzgewinne).
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Förderantrag ausfüllen und einreichen mit dem Online-Formular.
- Die Stadt Kriens prüft den Antrag und legt den Förderbeitrag und den zu erbringenden Nachweis der Umsetzung fest.
- Nachweis einreichen.
- Die Stadt Kriens prüft den Nachweis und zahlt den Förderbeitrag aus.