Kriens setzt auf Gegenvorschlag: Mehr bezahlbarer Wohnraum mit neuem Wohnbaureglement
Die Stadt Kriens reagiert auf die Wohnungsnot und die Gemeindeinitiative «Preisgünstigen Wohnraum erhalten» mit einem Gegenvorschlag. Ein neues Wohnbaureglement soll den Anteil gemeinnütziger Wohnungen erhöhen, den Schutz bestehenden günstigen Wohnraums verbessern und die Grundlage für eine aktive Bodenpolitik schaffen.
Die Wohnungsnot in Kriens ist seit Jahren ein drängendes Thema. Die Leerwohnungsziffer lag 2024 bei lediglich 0,26 Prozent und beträgt aktuell 0,51 Prozent – unter dem vom Bund definierten Schwellenwert von einem Prozent. In absoluten Zahlen standen in den letzten Jahren nur wenige Dutzend Wohnungen gleichzeitig leer. Vor diesem Hintergrund wurde 2024 die Gemeindeinitiative «Preisgünstigen Wohnraum erhalten – damit Wohnen in Kriens auch weiterhin bezahlbar bleibt» eingereicht. Sie verlangte, dass sich Kriens dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Der Stadtrat erachtet jedoch einen anderen Weg als zielführender und legt dem Einwohnerrat nun einen Gegenvorschlag vor, der die Anliegen der Initiative aufnimmt und die Schaffung neuen gemeinnützigen Wohnraums fördert.
Handlungsspielraum der Stadt erweitern
Das neue Wohnbaureglement verfolgt eine klare Strategie: Es soll den Handlungsspielraum der Stadt erweitern, ohne den Wohnungsbau durch übermässige Bürokratie zu bremsen. Im Zentrum steht die Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger, die sich an das Prinzip der Kostenmiete halten und dadurch langfristig günstigere Mietpreise aufweisen. Die Stadt will deren Tätigkeit gezielt unterstützen – unter anderem durch finanzielle Hilfen bei der Gründung neuer Trägerschaften, ergänzende Förderungen zu Bundesdarlehen und attraktive Rahmenbedingungen bei der Planung. Bei Neubauprojekten auf Basis von Sondernutzungsplänen soll ein Anteil gemeinnütziger Wohnungen vorgesehen werden, um die soziale Durchmischung zu fördern und die Preisgünstigkeit langfristig zu sichern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die aktive Bodenpolitik. Die Stadt soll sich zukünftig aktiver darum bemühen, geeignete Grundstücke erwerben und im Baurecht an gemeinnützige Bauträger abgeben zu können. Die Finanzierung erfolgt primär aus dem Finanzvermögen sowie aus Erträgen der Mehrwertabgabe und Baurechtszinsen.
Schutz von bestehendem preisgünstigen Wohnraums
Neben der Schaffung neuen Wohnraums sieht das Reglement auch Massnahmen zum Schutz günstigen Wohnraums vor. Bei baulichen Veränderungen, die zu Mietzinserhöhungen führen, müssen künftig die bisherigen und geplanten Mietzinse offengelegt werden. Diese Transparenz soll verhindern, dass Sanierungen zu übermässigen Mietsteigerungen führen. Zudem wird die kurzzeitige Vermietung – etwa über Plattformen wie Airbnb – eingeschränkt, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, welche auch in Kriens ein wachsendes Problem darstellt. Das Wohnbaureglement definiert auch eine quantitative Zielsetzung: Der Anteil gemeinnütziger Wohnungen soll von heute rund acht Prozent auf mindestens zehn Prozent steigen. Um die Entwicklung zu überwachen, wird ein Wohnbau- und Wohnungsmarktmonitoring mindestens alle zwei Jahre aktualisiert. Die Massnahmen sind so ausgestaltet, dass sie den Handlungsspielraum der Stadt erweitern und gleichzeitig Investitionen in den Wohnungsbau ermöglichen.
Lösung einer breit abgestützten Arbeitsgruppe
Stadtrat Maurus Frey zeigt sich überzeigt von der mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe entwickelten Lösung. Vertreten waren der Mieterverband, die Wohnbaugenossenschaften sowie der Hauseigentümerverband: «Mit dem Gegenvorschlag setzt Kriens auf eine ausgewogene und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung. Er schafft die Grundlage für die Förderung neuer Projekte und für eine nachhaltige Wohnbaupolitik, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Dabei nutzen wir die bereits vorhandene Kraft eines sehr dynamischen Wohnungsmarktes, damit gemeinnützige Wohnbauträger möglichst viele, langfristig preisgünstige Wohnungen erstellen können.» Der Einwohnerrat berät die Vorlage in zwei Lesungen. Ziel ist es, das Initiativkomitee mit dem vorliegenden Reglement zu einem Rückzug der Initiative zu bewegen.