Wildtiere schützen - Hunde gehören im Wald an die Leine
Ab heute gehören Hunde bis zum 31. Juli 2024 im Wald und in Waldrandnähe an die Leine. Im Kanton Luzern gilt in dieser Zeit eine Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere im Wald. Zuwiderhandlungen können von Wildhütern im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Die Regelung hat einen guten Grund: Wildtiere regieren mit Flucht, sobald sich ihnen ein durchs Unterholz rennender Hund nähert. Bei bodenbrütenden Vögeln kann dies an einem kühlen Morgen bedeuten, dass die Eier oder bereits geschlüpften Jungtiere erfrieren. Für Rehkitze ist die Tatsache, dass sie enttarnt werden, besonders gefährlich, weil die Fährte der Hunde anderen natürlichen Feinden quasi den Weg weist. Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde – also auch für jene, deren Haltenden überzeugt sind, dass Hund «sicher nicht jage»….
Die Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens beim Einsatz und bei der Ausbildung.
Im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos, im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn sowie in allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde ganzjährig.
Regelungen in anderen Kantonen