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Neues Leben für das historische Gemeindehaus

Die Umnutzung des alten Krienser Gemeindehauses mit altersgerechten Wohnformen rückt näher. Die Stadt Kriens und die Lindenpark-Betreiberin Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (GWAK) haben gemeinsam die Voraussetzungen erarbeitet und den Baurechtsvertrag unterzeichnet. Das Geschäft geht im Herbst noch einmal vor den Einwohnerrat.

Für die Umnutzung des ehemaligen Krienser Gemeindehaus gibt es seit geraumer Zeit konkrete Ideen. Im denkmalgeschützten Gebäude sollen altersgerechte Wohnungen entstehen. Gebaut und betrieben werden die Wohnungen von der Genossenschaft Wohnen im Alter Kriens (GWAK), die unmittelbar daneben auf dem Areal des ehemaligen Gemeindeschuppens im Lindenpark bereits ein vergleichbares Angebot betreibt. Die hohe Auslastung der Lindenpark-Wohnangebote zeigt die grosse Nachfrage nach solchen Wohnangeboten an zentraler Lage in Kriens. Da rennt die GWAK mit dem neu entstehenden Angebot im altehrwürdigen Gemeindehaus offene Türen ein.

Die GWAK wird das ehemalige Gemeindehaus und das Grundstück für 92 Jahre im Baurecht übernehmen und dort 1, 2.5 – und 3.5-Zimmer-Kleinwohnungen realisieren. Ein erstes Projekt zeigt, dass bis zu 10 Wohnungen realisiert werden können. Dabei sind im 1. OG vier «Clusterwohnungen» angedacht. Die vier Kleinwohnungen sind um den ehemaligen Gemeinderatssaal gruppiert, die deren Bewohnenden als Gemeinschaftsstube dient. Im Konzept der altersgerechten Wohnungen verpflichtet sich die GWAK, die Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen. Das Gebäude – es gilt als das älteste noch erhaltene Gemeindehaus im Kanton Luzern – stammt aus dem Jahr 1912 und wurde vom Luzerner Architekten Emil Vogt gebaut. Es wurde mit Dächern und Fenstern bewusst in Anlehnung an ein Bauernhaus erbaut und soll der einst landwirtschaftlichen Szenerie an diesem Ort die Referenz erweisen.

Zuerst war das Gebäude Gemeindehaus, Gerichtsgebäude mit Arrestzellen im Keller und einer Wohnung für den Gemeindeweibel im Dachgeschoss. Später diente es bis 2019 ausschliesslich der Krienser Gemeindeverwaltung. Mit dem Wachstum von Kriens wurde der Platz darin aber knapp, weshalb die Verwaltung zuletzt auf verschiedene externe Standorte aufgeteilt wurde und im Jahr 2019 im neuen Stadthaus zusammengezogen wurde.

Zusatzkosten für Bereitstellung

Das Geschäft war bereits im Juni 2022 im Krienser Einwohnerrat, beide Parteien waren sich über die Modalitäten einig. Das Stadtparlament stimmte damals der Umnutzung und damit der Abgabe des Hauses im Baurecht bis ins Jahr 2114 zu. Stadt Kriens und GWAK haben sich in der Folge an die Umsetzung des Baurechtsvertrages gemacht. Bei diesen Detailarbeiten tauchten Seitens GWAK notwenige Arbeiten auf in Zusammenhang mit der Bereitstellung des historischen Gebäudes für die spätere Nutzung. Neben fehlenden Grundlagendaten für den Bau (Plandossier) ging es dabei zur Hauptsache um gebäudeenergetische Aufbesserungen (Gebäudeenergieausweis GEAK), nötige sicherheitsrelevante Arbeiten (Absturzsicherungen in Absprache mit BFU und Denkmalpflege) sowie generelle Abklärungen mit der Denkmalpflege. Insgesamt hatte die GWAK für diese nötigen Zusatzarbeiten Zusatzkosten von rund 345'000 Franken ermittelt. Die Stadt Kriens wollte eine zeitnahe Umsetzung des Projektes ermöglichen und sagte zu, sich mit pauschal 250'000 Franken an den Kosten zu beteiligen.

Zweiter Einwohnerrats-Termin

Der Stadtrat will diesen letzten Schritt nun im Herbst dem Stadtparlament unterbreiten. Er hat den Baurechtsvertrag im Juli 2023 unterschrieben – unter dem Vorbehalt einer erneuten Zustimmung durch das Parlament. «Mit der neuen Situation wollen wir Transparenz schaffen, weil wir der Meinung sind, dass es sich um eine wichtige Änderung im Baurechtsvertrag handelt,» sagt Stadtrat Roger Erni. Und er ist froh, dass sich eine Lösung abzeichnet in der Umnutzung des Gemeindehauses: «Mit der GWAK als Partnerin ist es gelungen, eine Ideallösung zu finden. Wir erreichen eine für Kriens vorteilhafte Situation, können viele Synergien mit dem nahen Lindenpark nutzen und einen wichtigen Beitrag leisten zur zusätzlichen Belebung des Stadtzentrums.»

Die zusätzlich benötigten Mittel seien da gut investiert in die spätere Nutzung. «Wer ein denkmalgeschütztes Haus so umnutzen will, wie es jetzt geplant ist, hat immer viele Auflagen zu erfüllen. Letztlich bleibt das alte Gemeindehaus so als Zeitzeuge erhalten und schafft für Menschen ein Stück Heimat,» sagt Roger Erni. Auch das seien wichtige Ziele gewesen auf der Suche nach einer neuen Nutzung.

Stimmt der Einwohnerrat der Anpassung des Baurechtsvertrages zu, kann die GWAK an der Realisierung des Projektes weiterarbeiten. Es ist geplant, dass für den Umbau nach dem ordentlichen Verfahren eine Baubewilligung im Jahr 2024 vorliegt. Ein Bezug wäre damit im Verlaufe des Jahres 2025 möglich.

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