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Stadt Kriens hält Lohngleichheit ein

Die Stadt Kriens hält die Vorgaben zur Lohngleichheit von Männern und Frauen ein. Das bestätigt jetzt auch eine neutrale Überprüfung durch eine Expertenfirma auf der Basis der Lohnstruktur im Mai 2021..

Die in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankerte Lohngleichheit für Frauen und Männer verlangt gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, unabhängig vom Geschlecht. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verschaffen, ist am 1. Juli 2020 das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine zugelassene Revisionsstelle prüfen zu lassen.

Werte eingehalten

Auch die Stadt Kriens hat diese Überprüfung im Jahr 2020 durchgeführt. Dabei nutzte sie das nationale Analysetool «LOGIB» des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO). Im Mai wurde die Wiederholung der Analyse fällig, womit erstmals eine Entwicklung sichtbar wurde.

Die Auswertung 2020 ergab für die Stadt Kriens eine ermittelte Abweichung der Löhne von Mitarbeitern zu Mitarbeiterinnen von 3.4 %. Dieser Wert liegt deutlich unter der im Rahmen des Beschaffungswesens angewandten Toleranzschwelle von 5%. Die Ergebnisse damals zeigten aber auch, dass die statistische Erfassung und Auswertung dieses Themas sehr anspruchsvoll ist. Dementsprechend reagiert die Auswertung sehr sensibel auf kleinste Veränderungen im Personalbestand.

Bestätigung durch zweites Analysetool

Nun hat die Stadt Kriens parallel zu dieser Auswertung das gleiche Thema innerhalb der ABACUS-Lösung ebenfalls ausgewertet. Dabei wurden die Löhne von 250 Mitarbeitenden (151 Frauen, 99 Männer) ausgewertet. Dabei wurde der ermittelte Wert mit einer Abweichung von nun 3.1 % bestätigt. Die Richtigkeit dieser Auswertung hat ein neutrales Treuhandunternehmen überprüft. Der Stadtrat nahm vom Analyseergebnis Kenntnis. Die Analyse zeigt, dass es bei der Stadt Kriens keine statistisch erfassbaren Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, die sich auf die Qualifikation oder den Arbeitsplatz zurückführen lassen.

Faire Lösungen

Generell unternimmt die Stadt sehr viel, um den Anliegen der Gleichstellung gerecht zu werden. Das hat der Stadtrat in der Beantwortung eines Postulates im Einwohnerrat im Jahr 2019 aufgezeigt.

Dazu wird bei Neu- oder Wiederbesetzungen von Stellen dem Aspekt der Gleichstellung ein sehr hohes Gewicht beigemessen. Zwar werden Möglichkeiten zur Erhöhung des Frauenanteils bei Kaderstellen genutzt – dies allerdings ohne fixe und entsprechend starre Quotenreglungen. Letztlich stehen faire Lösungen im Zentrum.

Eine wichtige Rolle spielt dabei aber auch der Arbeitsmarkt. Bei Neubesetzungen kann letztlich nur aus jenen Stellenbewerbenden ausgewählt werden, die vorliegen. Hier zeigt die Erfahrung, dass es nach wie vor traditionelle Muster gibt und sich auf gewisse Stellen – obschon geschlechterneutral ausgeschrieben – fast nur Männer bewerben.

Referenz von Legislaturprogramm (kriens.ch/ziele2024):

A2: Kriens begegnet gesellschaftlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen solidarisch. Kriens ist ein starker und verlässlicher Partner.

A4: Die Verwaltung ist dienstleistungsorientiert und kompetent. Attraktive Arbeitsbedingungen unterstützen Innovationen.

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