Perimeter
In Kriens sind viele Strassen und Wege im Privatbesitz. Die Regelung des Baus und des Unterhalts dieser Strassen und Wege sind in der kantonalen Verordnung über die Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung) enthalten.
Grundrundsätzlich ist die Aufstellung von Kostenverteilern Sache der direkt betroffenen Parteien. Vielfach werden für den Unterhalt der Strassen private Strassengenossenschaften gegründet. In einigen Fällen, oder wo sich die Beteiligten nicht einigen können, ist der Beizug des Stadtrates nötig.