Pflege und Erhalt von Altbäumen

Unterstützt wird die Pflege und der Erhalt von Altbäumen mit einem hohen Wert für die Klimaanpassung und Biodiversität.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
Gutachten zur Baumvitalität und Pflegemassnahmen zur Erhaltung von Altbäumen werden zu 50 % bis zu einem Betrag von max. Fr. 1'000.- pro Baum unterstützt.
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Der Stammumfang muss grösser als 80 cm sein (gemessen in 1 m Höhe über dem gewachsenen Boden).
- Gefördert werden Einzelbäume im Siedlungsgebiet und in der Landwirtschaftszone.
- Für Bäume innerhalb des Waldes kann kein Förderantrag gestellt werden.
- Gutachten und Pflegemassnahmen müssen durch eine Baumpflegespezialistin / einen Baumpflegespezialisten des BSB (Bund Schweizer Baumpflege) durchgeführt werden.
- Nicht unterstütz werden Fällungen, Kappschnitte und nicht fachgerecht ausgeführte Baumpflegemassnahmen.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Stammumfang messen (> 80 cm).
- Offerte durch Baumpflegefachperson des BSB einholen.
- Förderantrag mit dem Anmeldeformular ausfüllen.
- Die Stadt Kriens prüft das Gesuch und stellt bei Einhaltung der Bedingungen und genügend finanzieller Reserven eine provisorische Förderbestätigung aus.
- Die Massnahmen werden durch die Baumpflegefachperson umgesetzt.
- Nachweis der Umsetzung an umwelt.sicherheit@kriens.ch senden.
- Die Stadt Kriens zahlt den Förderbeitrag aus.