Impuls- und Projektberatung Bauen mit Schweizer Holz

Sie planen ein neues Gebäude oder wollen Ihr Gebäude erweitern? Dabei möchten Sie mehr über die Vorteile und Chancen vom Bauen mit Holz erfahren?
Die Stadt Kriens fördert eine Impuls- sowie eine Projektberatung durch eine Fachperson im Bereich des Holzbaus.
- Impulsberatung: Sie erhalten einen Einblick in die Möglichkeiten des Holzbaus. Dies reicht von den möglichen Konstruktionsarten über Decken- und Wandsystemen bis zu ökologischen und ökonomischen Aspekten des Holzbaus.
- Projektberatung: Sie erhalten ein Feedback zu Ihrem geplanten Bauvorhaben. Idealerweise befindet sich dieses auf Stufe Machbarkeitsstudie oder Vorprojekt.
Die Stadt Kriens fördert die Beratungsleistungen von Fachpersonen, welche Sie bei dieser komplexen Fragestellung unterstützen.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
- Impulsberatung: Die einmalige allgemeine Beratung ist für die Gesuchsstellenden kostenlos. Die Beratungskosten in Höhe von Fr. 700.- werden zu 100 % von der Stadt Kriens übernommen.
- Projektberatung: Bei der projektspezifischen Beratung werden 50 % der Gesamtkosten der Beratung bis maximal Fr. 1'500.- gefördert.
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Der Förderantrag ist vor dem Start der Beratungsleistung mit einer detaillierten Offerte einzureichen.
- Die Beratung muss durch eine Fachperson im Bereich des Holzbaus durchgeführt werden (Architektur, Bauingenierwesen). Die Stadt Kriens kann bei Bedarf Referenzen einfordern.
- Die inhaltlichen Anforderungen des Pflichtenhefts müssen eingehalten werden.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
Impulsberatung
- Sie füllen den Förderantrag über das Anmeldeformular aus.
- Nach der Zusage durch die Stadt Kriens können Sie den Auftrag vergeben und mit der Impuls- oder Projektberatung starten.
- Nach Abschluss der Beratung, jedoch spätestens 6 Monate nach der Förderzusage, reichen Sie den Beratungsbericht / die Aktennotiz gemäss Pflichtenheft sowie die Honorarrechnung (nur für Projektberatungen) ein.
- Die Stadt Kriens prüft diese Unterlagen und zahlt Ihnen den Förderbeitrag aus.
Projektberatung
- Sie holen die Offerte für die Beratung gemäss Pflichtenheft ein.
- Sie füllen den Förderantrag über das Anmeldeformular aus.
- Nach der Zusage durch die Stadt Kriens können Sie den Auftrag vergeben und mit der Impuls- oder Projektberatung starten.
- Nach Abschluss der Beratung, jedoch spätestens 6 Monate nach der Förderzusage, reichen Sie den Beratungsbericht / die Aktennotiz gemäss Pflichtenheft sowie die Honorarrechnung (nur für Projektberatungen) ein.
- Die Stadt Kriens prüft diese Unterlagen und zahlt Ihnen den Förderbeitrag aus.