Erneuerbare Heizung gemäss Richtplan Energie

Gefördert wird der Ersatz von Heizungen durch erneuerbare Systeme (Wärmepumpen, Holz, Anschluss an ein Wärmenetz) sofern diese dem priorisierten System gemäss Richtplan Energie der Stadt Kriens entsprechen.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
Die Stadt Kriens zahlt einen Zusatzbeitrag in der Höhe von 30 % des kantonalen Förderbeitrags bis maximal Fr. 25'000.-
Eine Förderung des Ersatzes von einem bereits bestehenden erneuerbaren Wärmeerzeuger, welcher gemäss Richtplan Energie nicht priorisiert ist, hin zu dem priorisierten Wärmeerzeuger ist möglich. Der Förderbeitrag berechnet sich in diesem Fall wie folgt:
- Bis 15 kW Leistung: Fr. 2'500.-
- ab 15 kW Leistung: Fr. 2'125.- + Fr. 25.- pro kW Leistung bis maximal Fr. 10'000.-
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Der Förderantrag ist vor Baubeginn einzureichen.
- Der Wärmeerzeugersatz muss einem Wechsel zu der priorisierten Variante gemäss Richtplan Energie entsprechen. Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind möglich.
- Die kantonalen Förderbedingungen für den Wärmeerzeugerersatz müssen erfüllt sein. In Abweichung zu den kantonalen Bedingungen muss die bestehende Wärmeerzeugung vor dem Wechsel nicht zwingend fossil sein.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Der Antrag erfolgt über das kantonale Gesuchsportal.
- Die Zusage erfolgt in der Regel erst über den Kanton. Danach prüft die Stadt Kriens den Anspruch auf die zusätzliche Förderung und meldet sich ebenfalls bei Ihnen. Beim Ersatz einer erneuerbaren Wärmeerzeugung bekommen Sie direkt von der Stadt Kriens eine Rückmeldung.
- Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach der Prüfung der Abschlussunterlagen.