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Geburtsbäume

Die Pflanzung eines Baumes für jedes Neugeborene leistet neben der Symbolik von neuem Leben und Wachstum einen konkreten Beitrag gegen den Klimawandel und ist ein Bekenntnis, dass uns Grün und Natur in der Stadt wichtig sind. Die Zukunft unserer Kinder und die Gesundheit unserer Umwelt sind untrennbar miteinander verbunden. Aus diesem Grund schenkt die Stadt Kriens jedem Neugeborenen ab Oktober 2023 einen Jungbaum.

So kommen Sie zu Ihrem Geburtsbaum

Als Eltern können Sie mit nachstehendem Formular einen Jungbaum bestellen, den Sie selbst auf Ihrem Grundstück pflanzen. Folgende Baumarten stehen zur Auswahl:

  • Feldahorn (Acer campestre): Wuchshöhe ca. 5-15m
  • Traubenkirsche (Prunus padus): Wuchshöhe ca. 5-10m
  • Eiche (z.B. Quercus petraea): Wuchshöhe ca. 25-40m
  • Linde (z.B. Tilia cordata): Wuchshöhe ca. 30-40m

Die Jungbäume werden zusammen mit einer Pflanzanleitung im November abgegeben. Kinder, die bis Ende Mai angemeldet werden, erhalten den Baum noch in der Pflanzsaison desselben Jahres. Ab Juni angemeldete Kinder erhalten ihren Baum im November des Folgejahres.

Es gelten folgende Bedingungen für die Baumabgabe: 

  • Pflanzort: Der Baum muss auf dem Gebiet der Stadt Kriens gepflanzt werden. 

  • Grundeigentum: Die Bäume können nur an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer abgegeben werden, welche diese auf dem eigenen Grundstück pflanzen. Mieterinnen und Mieter müssen das schriftliche Einverständnis der Grundeigentümerschaft haben.

  • Grenzabstand: Hochstämmige Bäume (ohne Obstbäume) dürfen nicht näher als 6 m an die nachbarliche Grenze gepflanzt werden (§ 86 Abs. 2 EG ZGB). Der Abstand von Bäumen zu Strassen beträgt innerhalb der Bauzonen 2 m zu öffentlichen und 1 m zu Privatstrassen (§ 86 Abs. 1 StrG). Die Vorschriften über die Grenzabstände können durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Grundeigentümern bis auf 0 m Abstand minimiert werden.

  • Baumpflege: Bis zum dritten Standjahr wird eine jährliche Pflege empfohlen. Diese umfasst insbesondere die Kontrolle und allfällige Anpassung der Anbindung sowie die regelmässige Bewässerung der Bäume in Trockenperioden. 

  • Langfristige Sicherung: Damit die Bäume ihren vollen Nutzen für die Biodiversität und das Klima entfalten können, müssen sie gross und alt werden. Die langfristige Sicherung des Baumstandortes und eine gute Pflege sind daher wichtige Voraussetzungen für die Baumabgabe. 

Geburtsbäume auf öffentlichem Grund

Haben Sie keinen geeigneten Platz für Ihren Geburtsbaum? Verfügbare Jungbäume zur Widmung im öffentlichen Raum werden hier veröffentlicht. Zurzeit sind alle Geburtsbäume im öffentlichen Raum vergeben. Die Anzahl Baumpflanzungen auf öffentlichem Grund ist beschränkt und es wird keine Warteliste geführt. Neupflanzungen werden jeweils im Januar und Mai veröffentlicht. 

Durch Anklicken des Bildes öffnet sich die Karte.

Haben Sie einen passenden freien Baum auf öffentlichem Grund gefunden? Gerne widmen wir Ihrem Kind diesen Baum und senden Ihnen eine Urkunde dafür zu. Sie können dafür die Nummer (id) des Baumes im Bestellformular angeben. Die Karte wird manuell aktualisiert, sobald ein Standort vergeben wurde. Es ist daher möglich, dass ein Baum schon vergeben wurde, dies in der Karte jedoch noch nicht sichtbar ist. Die Zuweisung erfolgt nach dem Eingangszeitpunkt der Bestellung. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gepflanzten Jungbäume im öffentlichen Raum im Eigentum der Stadt Kriens stehen und daher aus rechtlicher Sicht weder ein Nutzungsrecht an den Bäumen noch einen Anspruch auf Ersatzpflanzung bei einem Ausfall besteht. Die Stadt Kriens ist bemüht, sicherzustellen, dass die jungen Bäume alt und gross werden und so eine möglichst grosse Wirkung auf das Klima und eine vielfältige Biodiversität in Kriens entwickeln können.

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Kontaktdaten

Bestellung

Bitte nur Nummern (id) eingeben, welche in der Karte noch verfügbar sind. Es wird keine Warteliste geführt. Bei Pflanzung auf privatem Grund - eingeben.