Steuererklärung einreichen
Die Unterlagen für Ihre Steuererklärung werden Ihnen jeweils anfangs Februar zugestellt. In der Steuererklärung stellen Sie alle aktuellen Angaben zu Einkommen, Vermögen und Ihrer Lebenssituation zusammen, welche die Grundlage bilden für eine faire und gesetzeskonforme Steuerveranlagung. In der Steuererklärung führen Sie auch alle Angaben an, die aus Ihrer Sicht abzugsberechtigt sind.
Die Einreichefristen für die Steuererklärung sind wie folgt geregelt:
Unselbständig Erwerbende
- Die Steuererklärung ist bis zum 31. März einzureichen.
- Sind Sie mit dem Zusammenstellen der Unterlagen in Verzug, können Sie bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einfach und unkompliziert eine Fristerstreckung beantragen. Nutzen Sie dazu das Online-Formular für Fristerstreckung
- Fristerstreckungen über den 31. August hinaus sowie Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über das Internet beantragt werden.
Selbständig Erwerbende
- Die Steuererklärung ist bis zum 31. August einzureichen.
- Sind Sie mit dem Zusammenstellen der Unterlagen in Verzug, können Sie bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einfach und unkompliziert eine Fristerstreckung beantragen. Nutzen Sie dazu das Online-Formular für Fristerstreckung
- Fristerstreckungen über den 30. November und Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über das Internet beantragt werden.
Beschränkt steuerpflichtige Personen
- Die Steuererklärung ist bis zum 31. August einzureichen. In der Regel ist es ausreichend, dem Steueramt eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantones zuzustellen.
Hinweis zur Steuer-CD
Die bisher bekannte Steuer-CD wird ab Steuerjahr 2020 nicht mehr angeboten. Die Software zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung kann aber kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden – mit dem Vorteil, dass Sie dann jeweils die aktuellste Version zur Verfügung haben.