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Krienser KESB-Entscheide mit hoher Akzeptanz

Wenn Kinder oder Erwachsene in schwierige Lebenssituationen gelangen, machen sich Direktbetroffene, befreundete Personen, Angehörige, die Nachbarschaft, die Schule oder die Polizei oftmals Sorgen. Mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gibt es dann auch in Kriens eine professionelle Fachbehörde, die unterstützend eingreifen kann. Die KESB Kriens Schwarzenberg ist seit 10 Jahren aktiv. Ihre Entscheide geniessen eine hohe Akzeptanz, wie der KESB-Jahresbericht 2023 zeigt.

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzte vor 10 Jahren das damals über 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht. Mit dem neuen Recht wurden Entscheidungen, die vorher namentlich in kleineren Gemeinden von den Mitgliedern der Gemeinderäte gefällt wurden, hin zu Fachbehörden delegiert. Neben der zunehmenden Komplexität der Fragen, die eine professionelle Herangehensweise erforderte, waren auch Überlegungen zur Wahrung der Privatsphäre wichtige Auslöser für die Änderung. Dazu wurde auch der Zuständigkeitsbereich der KESB an moderne gesellschaftliche Erwartungen angepasst. Aus 1’400 kommunalen Vormundschaftsbehörden wurden schweizweit 150 regionale KESB-Fachbehörden. Der Zuständigkeitsbereich der KESB Kriens-Schwarzenberg umfasst die Stadt Kriens und die Nachbargemeinde Schwarzenberg.

Die KESB ist zuständig für den Schutz von Kindern und Erwachsenen. Jede Person hat die Möglichkeit, eine Meldung an die KESB zu machen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind oder eine erwachsene Person macht und der Ansicht ist, dass Unterstützung benötigt wird. Die KESB eröffnet dann ein Verfahren, macht Abklärungen und trifft am Ende einen Entscheid. Eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme wird immer erst dann angeordnet, wenn die Unterstützung nicht anderweitig, z.B. durch Angehörige oder Hilfsangebote wie die Pro Senectute oder die Spitex, gewährleistet werden kann. Die häufigsten Massnahmen, welche die KESB anordnet, sind Beistandschaften. Dabei wird eine Person ernannt, welche das Kind resp. dessen Eltern oder im Erwachsenenschutz die Betroffenen selber in den notwendigen Bereichen unterstützen kann.

Die KESB Kriens-Schwarzenberg eröffnete im Jahr 2023 insgesamt 1’241 neue Verfahren. Es bestanden 317 Massnahmen für Kinder sowie 309 Massnahmen für Erwachsene. Die im Vergleich mit anderen KESB hohe Anzahl an Kindesschutzmassnahmen hängt insbesondere mit dem Durchgangszentrum Grosshof zusammen. Dort halten sich unbegleitete Minderjährige während des Asylverfahrens auf, für welche aufgrund der Abwesenheit ihrer Eltern jeweils eine Kindesschutzmassnahme geführt wird.

Die KESB unterstützt Personen in schwierigen Lebenssituationen. Die Arbeit ist eine Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Schutz der Betroffenen. Die Entscheide greifen immer in die Privatsphäre ein und sind daher besonders persönlichkeitsnah. Dennoch zeigt ein Blick in die Statistik, dass die KESB Kriens-Schwarzenberg eine sehr hohe Akzeptanz geniesst. Im Jahr 2023 hat sie 911 Entscheide getroffen. Es wurden lediglich vier Beschwerden dagegen beim Kantonsgericht eingereicht, von denen eine teilweise gutgeheissen wurde. Dies zeigt, dass sich die enge und transparente Zusammenarbeit der Fachpersonen der KESB Kriens-Schwarzenberg auf Augenhöhe mit den Betroffenen auszahlt und die Entscheide so mehrheitlich akzeptiert werden können.

Im ganzen Kanton Luzern stellen die KESB eine starke Zunahme an offenen Verfahren und Massnahmen fest. Die Fälle vor allem von Personen mit psychischen Erkrankungen werden immer komplexer. In diesem Zusammenhang stellt insbesondere auch der Platzmangel in Institutionen für Erwachsene sowie für Kinder eine grosse Herausforderung für die KESB dar.

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