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Entfernung aller nicht bewilligten Wegweiser

Im Verlaufe des Sommers wird der Kanton Luzern entlang der Kantonstrassen verschiedene Sanierungsarbeiten an Kandelabern durchführen. Bis Ende April müssen deshalb alle nicht bewilligten Wegweiser entfernt sein.

Wegweiser sollen übersichtlich und einfach erfassbar sein (wie hier am Dorfplatz). Deshalb sind die bewilligungspflichtig.

Der Kanton Luzern wird dies bis Ende April erledigen. Dabei handelt es sich um alle Formen von Wegweisern, die an Oberleitungs- und Lichtmasten entlang der Kantonsstrassen angebracht sind. Diese sind bewilligungspflichtig.

Private und Unternehmen, die an Kabelabern unbewillite Tafeln angebracht haben, werden aufgefordert, dies jetzt zu entfernen. Danach wird der Kanton Luzern nicht bewilligte Wegweiser entfernen. Nicht bewilligte Tafeln werden maximal ein Jahr lang aufbewahrt und dann entsorgt. Die Wegweiser können durch die Eigentümer aber auch im Vorfeld bereits demontiert werden.

 Die Sanierungsarbeiten an den Kandelabern gehen zurück auf periodische Kontrollen. Dabei wurde festgestellt, dass die Kandelaber da und dort Rost angesetzt haben. Weil dieser Rost die Sicherheit der Kandelaber beeinträchtigt, wird dieser nun beseitigt und die Kandelaber neu gestrichen. Viele der Roststellen gehen zurück auf eine unsachgemässe Montage von Wegweisern durch Private zurück.

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