eUmzug
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug (Adressänderung innerhalb der Stadt Kriens oder ein Wegzug aus Kriens in eine andere Gemeinde) online melden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Status Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Falls Sie aus Kriens in eine nicht am eUmzug teilnehmende Gemeinde wegziehen, können sie den Wegzug aus Kriens elektronisch melden, müssen aber anschliessend den Zuzug gemäss den Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen.
Dokumente
Das sollten Sie für einen eUmzug bereithalten:
- Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung oder dem Schriftenempfangsschein Ihrer heutigen Wohngemeinde. Sollten Sie dieses Dokument nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass/Identitätskarte) einzutragen.
- Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
- Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)
- Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
Rechtlicher Hinweis: Für Ihre Bezahlung wird der Online-Bezahlservice BillingOnline der Post AG und der PostFinance verwendet. Die für die Zahlungsabwicklung eingegebenen Daten werden von der Post AG und der PostFinance sowie allenfalls von ihr beigezogenen Dritten (möglicherweise auch im Ausland) ausschliesslich für diesen Zweck verwendet.
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
- Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- bzw. Scheidungsurkunde notwendig
Voraussetzungen
Umzug innerhalb des Kanton Luzern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und F)
Zuzug in den Kanton Luzern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
Wegzug aus dem Kanton Luzern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und F)