Ämter
Versteigerungsbehörde
Die Gemeinden vollziehen die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen auf ihrem Gemeindegebiet. Die Versteigerungsbehörde Kriens wird zu Beginn der Legislatur vom Stadtrat Kriens für vier Jahre gewählt. Die Tätigkeit der Versteigerungsbehörde stützt sich auf die Verordnung über die freiwilligen öffentlichen Versteigerungen (SRL 216).
Adresse
Versteigerungsbehörde
c/o Stadtverwaltung Kriens
Stadtkanzlei
Postfach
TG6011 Kriens
Google Maps
Personen
Name | Funktion | Dienstleistungen | Kontaktdetails |
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Kaufmann-Wolf Christine | Präsidentin |
Tel. +41 41 329 64 60
E-Mail |
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Riedweg Sarah | Schreiberin |
Tel. +41 41 329 63 83
E-Mail |
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Mengis Martin | Stellvertreter |
Tel. +41 41 329 63 00
E-Mail |