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Hund abmelden

Auch die Abmeldung von Hunden wird koordiniert durch die Einwohnerkontrolle der Stadt Kriens. Hundeabmeldungen etwa aufgrund eines Halterwechsels oder des Todes eines Hundes sind der Einwohnerkontrolle zeitnah zu melden. Nutzen Sie dazu das nachstehende Online-Formular und denken Sie daran, im Falle eines Todes des Hundes auch die Angaben bei «amicus.ch» zu aktualisieren.

Die halbe Hundesteuer wird rückvergütet, wenn der Hund im ersten Halbjahr stirbt oder aus dem Kanton Luzern wegzieht. Bei Anspruch auf Steuerrückerstattung wird der Betrag dem angegebenen Konto überwiesen.


Online-Formular «Hund abmelden»

Online-Abmeldung von Hunden

Bitte füllen Sie das folgende Feld nicht aus!

Hinweis: Die halbe Hundesteuer wird rückvergütet, wenn der Hund im ersten Halbjahr stirbt oder aus dem Kanton Luzern wegzieht. Bei Anspruch auf Steuerrückerstattung wird der Betrag dem angegebenen Konto überwiesen.

Angaben zum Hundehalter / zur Hundehalterin

Angaben zur Abmeldung

Angaben zum Hund

Geschlecht