Privatbeistandspersonen im Erwachsenenschutz
Die Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet. Sie werden entweder durch Mitarbeitende der Berufsbeistandschaft Kriens oder durch Privatbeistandspersonen, gelegentlich durch Fachbeistandspersonen, durchgeführt.
Im Bereich des Erwachsenenschutzes ist es möglich, dass Privatpersonen eine oder mehrere Beistandschaft/en führen.
Das Amt und die Aufgaben der Privatbeistandspersonen werden grundlegend im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Privatbeistandspersonen unterstehen, wie Berufsbeistandspersonen und Fachbeistandspersonen, dem Gesetz und haben alle vom Gesetz oder von der KESB definierte Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Rechnungsführung nach kantonalen Vorgaben, die Berichterstattung, sowie die Begleitung, Vertretung oder allenfalls Mitwirkung bei Geschäften der verbeiständeten Person. Die Beistandsperson erfüllt ihre Aufgaben im Interesse der betroffenen Person und berücksichtigt deren Meinung, soweit dies möglich ist. Ebenfalls achtet sie - soweit möglich - den Willen der verbeiständeten Person, das Leben nach ihren Fähigkeiten und nach eigenen Wünschen und Vorstelllungen zu gestalten.
Die Fachstelle Privatbeistandspersonen hat für interessierte Privatbeistandspersonen einen kurzen Aufgabenbeschrieb erarbeitet. Zudem ist die Entschädigung in einem Merkblatt zusammengefasst.
Sollten Sie sich dafür interessieren, bitten wir Sie, den Fragebogen für Interessierte auszufüllen und der Fachstelle Privatbeistandspersonen einzureichen.
Privatbeistandspersonen werden in der Regel für Personen eingesetzt, bei welchen die Erledigung von administrativen, finanziellen oder verwalterischen Angelegenheiten im Vordergrund stehen.
Infrage kommen verwandte oder bekannte Personen, Spezialisten und Spezialistinnen der verschiedenen Fachgebiete oder weitere sozial engagierte Personen.
Die Eignung dieser Betreuungspersonen wird von Amtes wegen abgeklärt.
Wenn Sie ein Gespräch wünschen, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Privatbeistandspersonen, Stadtplatz 1, 6010 Kriens, privatbeistandspersonen@kriens.ch, Tel. 041 329 63 91
Unterlagen vor der Übernahme des Beistandsamtes:
Fragebogen für Interessierte
Was macht eine Privatbeistandsperson?
Aufgabenbeschrieb Privatbeistandsperson.pdf
Unterlagen nach Übernahme des Beistandsamtes:
Fragebogen zum Besitzstandinventar
Inventar-Ergänzungsfragebogen für verbeiständete, verheiratete Personen
Checkliste erste zwei Monate
Budgetvorlagen
Merkblatt EL-Anpassung zum Jahresbeginn
Merkblatt Krankheitskosten
Checkliste Bericht und Rechnung
Beistandschaftsbericht
Vorlage für vereinfachte Berichts- und Rechnungsablage (gem. Art. 420 ZGB)
Rechnungsvorlage
Zeitaufwand Beistandschaft
Merkblatt Entschädigung
Merkblatt Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Merkblatt Vorgehen bei Haushaltsauflösung
Merkblatt Grundstückverkauf
Merkblatt Abschluss von Dauerverträgen zur Unterbringung
Merkblatt Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Merkblatt Gesuche
Privatbeistandspersonen Handbuch
Privatbeistandspersonen Handbuch Anhäng