Kurtaxenfonds
Gemäss § 2 des Tourismusgesetzes wird die Tourismusförderung durch die Erträge der kantonalen und örtlichen Beherbergungsabgaben sowie den Kurtaxen finanziert. Gestützt auf § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) vom 30. Januar 1996 ist der Ertrag der Kurtaxe zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden.
In Kriens fliessen die Einnahmen aus Kurtaxen- und Beherbergungsabgaben in den Tourismusfonds. Dieser Fonds wird zweckgerichtet verwendet zur Förderung von Projekten, die dem Tourismus und dem Ortsmarketing dienen.
Gemäss der Verordnung sowie dem Reglement über die örtliche Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe der Stadt Kriens gelten für die Verwendung Fonds-Gelder folgende Richtlinien:
Wer darf diese Beiträge beantragen?
- alle Organisationen und Institutionen, welche Aufgaben im Tourismus und Ortsmarketing erledigen
Welche Voraussetzungen braucht das Tourismusprojekt?
- Bezug zur Stadt Kriens oder in Kriens stattfinden
- einen innovativen Charakter ausweisen und/oder eine grosse lokale, überregionale Ausstrahlung und Publikumsanziehungskraft haben
-
Angemessene Eigenleistungen der Projektleitung bzw. der Veranstaltenden werden in jedem Falle erwartet
Vorgehen und Ablauf
Interessierte können bei der Stadt Kriens ein Gesuch zur Unterstützung von solchen Projekten einreichen. Nutzen Sie dazu das nachstehende Gesuchsformular. Diese Gesuche sind jeweils bis spätestens 28. Februar, 31. Juli und 31. Oktober einzureichen. Die Gesuche müssen frühzeitig (wenn möglich mind. 6 Monate) vor dem geplanten Anlass / der Veranstaltung eingereicht werden. Die Stadt Kriens prüft die Gesuche und unterbreitet diese vierteljährlich dem Stadtrat.
Bei Fragen oder Unklarheiten:
Stadtverwaltung Kriens
Präsidialdienste
praesidialdienste@kriens.ch
+41 41 329 60 42