Waldrand
Waldränder sind attraktive und wertvolle Lebensräume für Vögel, Schmetterlinge, Igel und andere Tiere. Richtig geschützt und gepflegt, erhöht der Waldrand den Erlebnis- und Erholungswert für Anwohner und Spaziergänger. Um diese Werte zu schützen müssen Personen, deren Grundstück direkt an den Wald angrenzt, bestimmte Regeln beachten.
Ablagern und Kompostieren
Das Ablagern und Kompostieren von Gartenmaterial wie Rasenschnitt oder Reste von Zierpflanzen ist sowohl im Wald wie auch am Waldrand nicht erlaubt. Verrottender Rasenschnitt und Kompost setzen viele Nährstoffe frei. Dies begünstigt den Wuchs von Brombeeren und Brennnesseln, welche schnell überhand nehmen. Deshalb sollten Gartenabfälle immer über die Grünabfuhr oder im hauseigenen Kompostgitter entsorgt werden. Die Kompostgitter dürfen ebenfalls nicht zu nahe am Waldrand stehen.
Exotische Problempflanzen
Viele Gartenpflanzen sind nicht einheimisch und breiten sich gerne unkontrolliert aus. Der Samenflug, die Schnittgutablagerungen oder auch Vogelkot können dazu führen, dass die exotischen Pflanzen (sogenannte Neophyten) bald auch im nahegelegenen Wald wachsen. Wer einen Garten pflegt, ist verpflichtet, die Verschleppung von invasiven, exotischen Pflanzen zu verhindern. In der Nähe des Waldrandes sollen deshalb nur einheimischen Pflanzen gepflanzt und Schnittgutablagerungen von exotischen Pflanzen vermieden werden.
Grundsätzlich gilt
Natürliches Material aus dem Wald kann im Wald oder am Waldrand belassen werden.
Material aus dem Garten bleibt im Garten oder wird mit der Grünabfuhr entsorgt.
In Zusammenarbeit mit der Regionalkonferenz Umweltschutz hat die Stadt Kriens das Merkblatt "Der Waldrand als Teil Ihres Gartens" herausgegeben. Darin wird auch das Bauen am Waldrand behandelt.