Strassenaufbrüche
Alle Strassenaufbrüche auf privaten und öffentlichen Strassen müssen rechtzeitig vor Baubeginn (mind. 14 Tage) dem Bau- und Umweltdepartement, Abteilung Verkehrs- und Infrastrukturdienste, zur Genehmigung eingereicht werden. Dem Gesuch ist ein Situationsplan mit eingezeichneter Grösse des Aufbruchs beizulegen. Vor der Bewilligung durch das Baudepartement darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.
Bitte füllen Sie folgendes Formular dafür aus: