Referendum
Durch das Referendum hat das Volk das Recht, zu wichtigen Vorlagen, welche vorher vom Parlament beschlossen worden sind, noch selber Stellung zu nehmen.
Man unterscheidet dabei zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen Referendum. Beim obligatorischen Referendum ist die Vorlage in jedem Fall dem Volk zum Entscheid zu unterbreiten, während beim fakultativen Referendum das Volk nur Einsprache gegen den bereits gefassten Beschluss erheben kann (500 Unterschriften von Krienser Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung der Referendumsvorlage).