Temporäre Reklamen
Die Stadt Kriens bietet an fünf Standorten die Möglichkeit für temporäre Reklamen an. Die Bewilligungen werden für die Dauer von 3 Wochen (21 Tage) erteilt. Bitte reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein, damit wir die gewünschten Standorte für Ihre Veranstaltung reservieren können. Jedem Gesuch ist ein Vorabdruck der temporären Reklame beizulegen.
Weitere Infos über die Zulässigkeit und Maximalgrösse von temporären Reklamen finden Sie hier.
Die Verfügbarkeit kann aufgrund der baulichen Tätigkeiten kurzfristig ändern (wegfallende Standorte). Es kann daher leider nicht garantiert werden, dass ein reservierter Standort zum Aushangzeitpunkt noch besteht.
6 Wochen vor Abstimmungen und Wahlen haben die Parteien, welche im Einwohnerrat vertreten sind, die Möglichkeit, ihre Reklame an diesen 5 Standorten anzubringen. Während dieser Zeit bewilligt die Stadt Kriens keine weiteren temporären Werbungen.
Gebühren:
- Keine für Krienser Vereine und Institutionen, welche den Anlass in Kriens durchführen.
- Fr. 100.-- für auswärtige Veranstalter, welche den Anlass nicht in Kriens durchführen.
- Fr. 50.-- für Krienser Firmen und auswärtige Veranstalter, welche den Anlass in Kriens durchführen.
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