Einwohner-Vorstoss
Einfache Form, ein Anliegen vorzubringen
Instrumente zur politischen Mitwirkung gibt es genug. Selbst Jugendliche vor dem Stimm- und Wahlalter oder Personen ohne Stimmrecht (z.B. Ausländerinnen und Ausländer) haben über die Petition schon heute eine einfache Möglichkeit, Anliegen in die politischen Prozesse einzubringen.
Mit dem Einwohner-Vorstoss (gilt selbstredend auch als Einwohnerinnen-Vorstoss) wird ein strukturiertes Gefäss geschaffen, in dem die gesamte Bevölkerung Anliegen einbringen kann. Über das nachstehende Online-Formular können Anliegen an die Verwaltung herangetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand stimmberechtigt, jugendlich oder Ausländer/Ausländerin ist.
Die Bearbeitung des Anliegens wird durch die Stadtkanzlei koordiniert. Die Anfragen werden nach festgelegten Abläufen bearbeitet und beantwortet. Es ermöglicht aber auch deren Beantwortung in einfacher Form. Für die Beantwortung werden je nach Thema und Art der Anfrage die jeweiligen Fachverantwortlichen aus der Verwaltung beigezogen.
Wer über das Formular eine Frage stellt oder ein Anliegen deponiert, hat zwar nicht das Recht auf Umsetzung. Aber er hat das Recht auf eine Antwort innerhalb von maximal 30 Tagen. Damit schafft die Stadt Kriens eine niederschwellige Ebene der Mitbestimmung und des direkten Kontaktes zur Verwaltung.
Fällt die Beantwortung aus der Sicht der Betroffenen nicht zufriedenstellend aus, gibt es die ordentlichen Wege über eine Petition oder über ein Mitglied aus dem Einwohnerrat.