Ortsplanung
Zonenplan
Im Zonenplan ist die zulässige Nutzung im Stadtgebiet geordnet. Unter Beachtung der übergeordneten Vorschriften werden Bau-, Nichtbau- und Schutzzonen ausgschieden. Bei der Zonenabgrenzung sind insbesondere die Anliegen der Landwirtschaft und des Gewerbes sowie die Interessen an der Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung bestehender Betriebe zu berücksichtigen.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan bezweckt die Festlegung massgeblicher Elemente einer Überbauung. Grundsätzlich erarbeitet die Stadt zusammen mit dem Grundeigentümer einen Bebauungsplan. Auch hier führen wir das Genehmigungsverfahren durch. Für den Erlass eines Bebauungsplanes ist der Einwohnerrat zuständig.
Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan bezweckt eine architektonisch und erschliessungsmässig gute Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes. Nachdem ein Liegenschaftseigentümer einen Gestaltungsplan eingereicht hat, führen wir analog wie beim Baugesuch das Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren durch.
Nützliche Links:
- Systematische Rechtssammlung des Kantons Luzern
- Wegleitung Baugesuch und Beilagen
- Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Kriens
- Verordnung zum Bau- und Zonenreglement (BZV)
- Bau- und Zonenplan
- Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)
- Checkliste für Gestaltungspläne [pdf]
- Strategie räumliche Entwicklung [pdf]
- Teilzonenplan Gewässerraum Nord
- Teilzonenplan Gewässerraum Süd
Öffentliche Auflage
Der Schutzplan Schutzverordnung Krienser Hochwald kann bei der Abteilung Umwelt / Energie bezogen werden.