Öffentliche Auflage / Erteilte Baubewilligungen
Die öffentliche Planauflage der Stadt Kriens befindet sich im Stadtbüro Kriens, Stadtplatz 1. Die Planauflage ist zu den ordentlichen Öffnungszeiten des Stadtbüros geöffnet:
- Montag - Donnerstag: 08.00 – 11.45 sowie 13.30 – 17.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 15.00 Uhr
Die Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind zusätzlich auch im Internet publiziert und können während der Auflagefrist online eingesehen werden. Bestellen Sie sich alle Informationen über aufliegende Baugesuche bzw. erteilte Baubewilligungen per E-Mail-Newsletter zu sich nach Hause. Abonnieren Sie hier einfach die entsprechende News-Kategorie.
Einsprachen
Öffentlich-rechtliche Einsprachen aufgrund des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des Bau- und Zonenreglements für die Stadt Kriens sowie Einsprachen zivilrechtlicher Natur sind durch eingeschriebenen Brief in zweifacher Ausführung an den Stadtrat Kriens, Postfach, 6011 Kriens, zu richten.