Alimenten-Bevorschussung / -inkasso
Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Alimenteninkassostelle Kriens wenden. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge besteht und / oder ob die Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Kontakt: alimente@kriens.ch oder Tel. 041 329 63 60
Antrag auf Alimentenhilfe
Merkblatt für Unterhaltsberechtigte
Merkblatt für Unterhaltspflichtige