Sportlerehrung
In der Stadt Kriens gehört es zur Tradition, jedes Jahr etwa 5 bis 8 Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen zu ehren.
In die nähere Auswahl für eine Ehrung kommt, wer
- in Kriens wohnt oder für einen Krienser Sportverein lizenziert resp. gestartet ist
- mindestens 16 Jahre alt ist
- eine bedeutende Leistung an internationalen Anlässen, eine Medaille in der Eliteklasse an Schweizermeisterschaften (Team oder Einzel) oder eine gleichwertige Leistung erzielt hat, wobei die Bedeutung der Sportart mitberücksichtigt wird. Für erfolgreiche Teilnahmen an Anlässen, welche nur alle drei oder vier Jahre stattfinden (Eidg. Schwingfest, Turnfest, usw.), können die Anforderungen bezüglich Alter und Leistungen reduziert werden.
- Bei besonderen Leistungen ist eine mehrmalige Ehrung möglich.
Wahl-Ablauf
Die Vereine können ihre Sportlerinnen und Sportler, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, jeweils bis am 20. November des Jahres der Sportkommission melden. Diese sichtet die Nominationen mit der Stadt Kriens (Finanzdepartement sowie der Sportkoordination). Dieses Gremium stellt einen Antrag an den Stadtrat.
Die Ehrung findet jeweils zu Jahresbeginn auf Schloss Schauensee statt. Die Sportlerinnen und Sportler werden durch die Stadt eingeladen und können von einer beschränkten Zahl von Begleitpersonen begleitet werden.

Bisherige Ehrungen finden Sie im Übersichtsflyer [pdf, 254 KB].